Die privaten Krankenversicher sind mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ein Zusammenschluss verschiedener privater Krankenversicherer wollte sich gegen die Einführung eines sogennanten Basistarif wehren.
Dieser Basistarif ist Bestandteil der Gesundheitsreform und wurde zur Pflicht Anfang 2009. Privaten Krankenversicherungsunternehmen musste ab dem Zeitpunkt an einen einehitlichen Tarif anbieten. Darin sahen die privaten Krankenversicherer eine Zerstörung ihres Geschäftsmodells. Mit dem Basistarif darf die private Krankenversicherung keinen Kunden mehr ablehnen. Der Basistarif muss ausserdem mind. den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Die Richter urteilten ausserdem, dass die Mitnahme der Altersrückstellungen beim Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung erhalten bleiben muss.

Voll des Lobes war Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt